Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe: In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen.

Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe: In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen.

Über den Autor

administrator

Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. Geschäftsstelle