Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe: In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen.

Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe: In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen.

In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen.

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Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. Geschäftsstelle