Landesweit sind sehr viele Bolzplätze baurechtlich nicht gesichert. Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart sind es über ein Drittel. Dies bedeutet, dass im Zuge einer Sanierung wegen der aktuellen Auslegung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Bestandsschutz entfällt und das Aus für den Bolzplatz oder massive Einschränkungen in den Öffnungszeiten drohen. In der kommunalen Praxis werden die Bolzplätze deshalb häufig in ihrem aktuellen Zustand belassen und verlieren über die Zeit mehr und mehr an Qualität und Bespielbarkeit. In dichtbebauten Quartieren können auch, selbst wenn eine Fläche zur Verfügung stünde, keine neuen Bolzplätze entstehen, da der gesetzlich vorgegebene Abstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden kann.
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https://lag-kiev.de/wp-content/uploads/2025/06/LAG_KieV_Anschreiben_Ministerien_Rettung_Bolzpletze_in_BaWue_Mai_2025-3.pdf