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Pressemitteilung zum Tag der Kinderrechte am 20.11.2025 – Kinder und Jugendliche sind keine Störenfriede!

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte möchten wir auf das von der internationalen Gemeinschaft anerkannte und für Kinder und Jugendliche bedeutsame Recht auf Spiel und Erholung aufmerksam machen (Artikel 31 UN-KRK) und setzen uns für den Erhalt und die Förderung frei zugänglicher, öffentlicher Ballspielplätze wie Streetball-, Basketball- und Kickplätze (kurz: Bolzplätze) in Baden-Württemberg ein.

Kinder und Jugendliche treffen sich am liebsten im Freien, um miteinander zu spielen. Zur Förderung des Spiels im Freien haben die Gemeinden nach und nach Bolzplätze gebaut, die gerne genutzt werden und für Kinder und Jugendliche einen wichtigen Ort ihrer Lebenswelt bedeuten. Heute aber von der direkten Nachbarschaft immer weniger toleriert werden. Daher gibt es immer mehr Probleme mit bestehenden Plätzen und neue Plätze können kaum mehr gebaut werden. In der Folge verschwinden immer mehr wohnungsnahe Freiflächen für Spiel und Erholung – insbesondere für Jugendliche.

PM_Tag_Kinderrechte_Rettung_Bolzpletze_in_BW_zum_20_11_2025

Rettung der Bolzplätze in Baden-Württemberg

Landesweit sind sehr viele Bolzplätze baurechtlich nicht gesichert. Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart sind es über ein Drittel. Dies bedeutet, dass im Zuge einer Sanierung wegen der aktuellen Auslegung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Bestandsschutz entfällt und das Aus für den Bolzplatz oder massive Einschränkungen in den Öffnungszeiten drohen. In der kommunalen Praxis werden die Bolzplätze deshalb häufig in ihrem aktuellen Zustand belassen und verlieren über die Zeit mehr und mehr an Qualität und Bespielbarkeit. In dichtbebauten Quartieren können auch, selbst wenn eine Fläche zur Verfügung stünde, keine neuen Bolzplätze entstehen, da der gesetzlich vorgegebene Abstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden kann.

Link:

https://lag-kiev.de/wp-content/uploads/2025/06/LAG_KieV_Anschreiben_Ministerien_Rettung_Bolzpletze_in_BaWue_Mai_2025-3.pdf

Veranstaltungshinweis: BAG Fachtagung am 20./21. Oktober 2025

Fachtagung der BAG kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V.

„Kinderrechte kommunal – Vulnerable Kinder und Jugendliche im Blick“

Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention Rechtssichere Umsetzung des Artikel 2 unter Achtung der Zielgruppen

20. – 21. Oktober 2025
Weimar

Die LAG Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. ist Mitglied der BAG kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V.

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Fachtag Kinderbeteiligung am 12.11.2025

Wenn Kindern Flügel wachsen – Kinderbeteiligung mit Wirkung von Anfang an

12. November 2025
09:30 –16.30 Uhr
Plochingen

Gemeinsam mit der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Würtemberg möchten wir das 10-jährige Bestehen des §41a GemO zum Anlass nehmen, Kinderbeteiligung im Rahmen eines Fachtags in den Fokus zu rücken.

Wir werden unter anderem der Frage nachgehen, wie Strukturen für eine gelingende Kinderbeteiligung gelegt werden müssen, um Ansätze und Projektideen vom Papier in die Praxis umzusetzen.

Dabei gehen wir gemeinsam mit Expert*innen aus dem Feld wichtigen Fragen auf den Grund, wie die Ansprache von Kindern in Beteiligungsprozessen gelingen kann und wie Stakeholder und Entscheidungsträger*innen eingebunden werden müssen. Auch einen selbstkritischen Blick auf das Thema Adultismus in der Umsetzung von Kinderbeteiligungsprozessen wollen wir aktiv angehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendbeteiligung, Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Kreis- und Stadtjugendreferent*innen, Fachkräfte aus Kinderbüros sowie weitere Interessierte Felder.

Die LAG Kinderinteressen e. V. ist Mitveranstalterin des Fachtags.

Weitere Infos und Anmeldung