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Fachtagung Kinderrechte kommunal 19. bis 20.10.2026 in Nürnberg

Wie können Kommunen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Leben, Überleben und Entwicklung konkret und rechtssicher umsetzen? Diesen Fragen widmen wir uns auf der Fachtagung „Kinderrechte kommunal – Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention“ am 19. und 20. Oktober 2026 in Nürnberg. Freuen Sie sich auf spannende Fachimpulse, praxisnahe Einblicke aus Kommunen, kollegialen Austausch und konkrete Ansätze für Ihre Arbeit vor Ort. Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven, wie Kinderrechte im kommunalen Handeln wirksam umgesetzt werden können.

Ein Fachtag der BAG Kinderinteressen e.V. in Kooperationmit der  Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Nürnberg.

Hier geht es zum Flyer.

Kinderbeteiligung vor Ort – Neuerscheinung 2026

Kinder gestalten Dorf und Stadt

Stiftung Mitarbeit (Hrsg.)
Beiträge zur Demokratieentwicklung Nr. 33
Verlag Stiftung Mitarbeit · Bonn · 2025
1. Auflage · 344 S. · ISBN 978-3-941143-54-8

 

Die umfassende Beteiligung von Menschen jeden Alters an der Gestaltung ihrer Lebensumstände sollte in Demokratien selbstverständlich sein. Das Ausmaß, in dem dies geschieht, ist ein sicherer Gradmesser für die Qualität der Demokratie in einem Land oder einer Gemeinde. Trotz deutlicher Fortschritte in Theorie und Praxis gibt es noch erhebliche Defizite in der Umsetzung dieser demokratischen Basisnorm. Das gilt besonders für die Beteiligung junger Menschen von Geburt an bis zu einem Alter von 12-14 Jahren – also für die Lebensphase, die hierzulande üblicherweise mit dem Begriff Kindheit verbunden wird.

Wie vor diesem Hintergrund Kinderbeteiligung gelingen kann, welche Grundlagen sie braucht und welche guten Beispiele es gibt, zeigt die vorliegende Publikation. Im Rahmen der Handreichung nehmen die zahlreichen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis die Leserinnen und Leser mit auf eine Reise durch die Kinderbeteiligung unserer Republik, ob städtisch, ob ländlich, ob Nord oder Süd. Auf dieser Reise lassen sich vielfältige Zugänge und Erfahrungen entdecken, die zum Handeln inspirieren.

Zwei Mitglieder der LAG Kinderinteressen Baden-Württemberg e. V., Heidelberg und Mannheim, haben einen Text zur Publikation beigetragen.

Stiftung Mitarbeit (Hrsg.): Kinderbeteiligung vor Ort. Kinder gestalten Dorf und Stadt. Beiträge zur Demokratieentwicklung Nr. 33, Verlag Stiftung Mitarbeit, Bonn 2025, 344 S., ISBN 978-3-941143-54-8

Ausführlichere Vorstellung

Pressemitteilung zum Tag der Kinderrechte am 20.11.2025 – Kinder und Jugendliche sind keine Störenfriede!

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte möchten wir auf das von der internationalen Gemeinschaft anerkannte und für Kinder und Jugendliche bedeutsame Recht auf Spiel und Erholung aufmerksam machen (Artikel 31 UN-KRK) und setzen uns für den Erhalt und die Förderung frei zugänglicher, öffentlicher Ballspielplätze wie Streetball-, Basketball- und Kickplätze (kurz: Bolzplätze) in Baden-Württemberg ein.

Kinder und Jugendliche treffen sich am liebsten im Freien, um miteinander zu spielen. Zur Förderung des Spiels im Freien haben die Gemeinden nach und nach Bolzplätze gebaut, die gerne genutzt werden und für Kinder und Jugendliche einen wichtigen Ort ihrer Lebenswelt bedeuten. Heute aber von der direkten Nachbarschaft immer weniger toleriert werden. Daher gibt es immer mehr Probleme mit bestehenden Plätzen und neue Plätze können kaum mehr gebaut werden. In der Folge verschwinden immer mehr wohnungsnahe Freiflächen für Spiel und Erholung – insbesondere für Jugendliche.

PM_Tag_Kinderrechte_Rettung_Bolzpletze_in_BW_zum_20_11_2025

Veranstaltungshinweis: Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. am 19./20. Oktober 2026

Save the date: Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V.

am 19./20.10.2026 in Nürnberg

Wo? Haus Heilig-Geist, Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg

Kinderrechte kommunal – Artikel 6 UN-KRK Recht auf Leben

Rechtssichere Umsetzung des Artikel 6 Recht auf Leben, UN-Kinderrechtskonvention
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht
auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das
Überleben und die Entwicklung des Kindes.
(Artikel 6 UN-KRK)

Diese Tagung richtet sich an
– Kommunale Vertreter:innen
– Politische Vertreter:innen
– Kinder- und Jugendbeauftragte
– Interessierte

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Weitere Informationen finden Sie hier.